Sonntag, 29. Mai 2022

Gut gemeint...

 


 

 

…ist meist das Gegenteil von gut gemacht.

 

Das neue Tierschutzgesetz ist da. Die hysterischen Aktivisten von PeTA jubeln in den sozialen Netzwerken, alles wird jetzt besser. Tierquälerei und Qualzuchten soll es an den Kragen gehen, denn das neue Gesetz ist ja toll.

So ist es nun verboten, kupierte Hunde auf Veranstaltungen zu zeigen. Damit schlägt man den Leuten, die so etwas kaufen doch ein Schnippchen und verhindert, dass im Ausland tausende Welpen für den deutschen Markt verstümmelt werden. Naja zumindest, wenn man den Fantasien der Tierschützer und Tierrechtler aus dem Netz glauben darf. Sieht man sich im realen Leben um, bringt dieser Punkt im neuen Gesetz genau nichts. Naja, zumindest nichts Positives.

Das Ausstellen von kupierten Hunden ist auf deutschen Zuchtschauen schon seit Jahrzehnten verboten. Ja, ja es gibt das Schlupfloch für die jagdlich geführten Rassen, aber die machen in diesem Punkt nicht die breite Masse aus. Aber Schnauzer, Dobermänner, Rottweiler, Dogen, Boxer und Co können schon seit langem in keinem deutschen Ring mehr gezeigt werden, wenn jemand Rute oder Ohren abgeschnitten hat, um einem veralteten Schönheitsideal nachzuhängen.

Die Massen der kupierten Hunde – und ja, gerade beim Dobermann sind es immer noch traurigerweise erschreckend viele – bewegen sich nicht in der Zucht- und Ausstellungsszene. Sie werden von angeblichen Rassefreunden direkt oder über Großhändler aus dem Ausland herangekarrt. Und nein, auch wenn viele das gerne zum Schutz behaupten, die wenigsten dieser Hunde stammen aus dem Tierschutz, die werden in Serbien und Co gezielt für den deutschen Markt produziert in Vermehrerstätten, die nichts mit Zucht zu tun haben. An diesen florierenden Handel kommt man nicht heran mit dem neuen Gesetz, denn man hatte mal wieder nicht den Arsch in der Hose, Import und Handel mit kupierten Tieren endlich zu verbieten. Stattdessen ging man den einfachen Weg, der aber wie die Landeshundeverordnung und auch die Änderung der Einfuhrbestimmungen nur einen Effekt hat, nämlich verantwortungsbewussten Hundehaltern das Leben schwer zu machen.

Wie einem das Verbot von kupierten Hunden das Leben schwermacht, wenn man nicht zur Zuchtausstellung will? Sehen wir uns das an einem – nicht ganz so fiktiven – Beispiel an. Ein junges Mädchen, nennen wir sie Tina, geht ins Tierheim und verliebt sich dort in eine Hündin. Einen kleinen Mischling aus Rumänien, wo ihr die Vorbesitzer Ohren und Rute abgeschnitten haben. Kein Thema denkt man sich, mit einem Mischling aus dem Tierheim kann man eh weder ausstellen noch züchten. Das Problem an dieser Stelle ist jedoch, dass nun nicht mehr nur Ausstellungen als Veranstaltungen gelten, sondern auch Prüfungen und Sportveranstaltungen. Sprich auch bei der Ortgsruppenprüfung kann das VetAmt Auflagen erteilen und kupierte Hunde von der Teilnahme ausschließen. Könnte man sagen, kein Problem, Prüfungen sind eh nur fürs Ego des Halters gut, soll Tina halt Sport just for fun machen.

Nun wohnt Tina aber dummerweise in einer Gemeinde in der die Leinenbefreiung an das Absolvieren der Begleithundeprüfung gebunden ist – ja, ist dämlich, wir haben die Frage, wofür die Begleithundeprüfung gedacht ist, hier im Blog ja bereits behandelt, aber es gibt leider immer noch Gemeinden, die darauf bestehen. Außerdem gibt es nach abgelegter Prüfung in Tinas Gemeinde Ermäßigung bei der Hundesteuer, sowie bei ihrem Makler auch Prozente bei den notwendigen Versicherungen.

Und Tina ist kein Einzelfall. Dasselbe Problem haben nun plötzlich auch Theresa mit ihrem merlefarbenen Mischling aus dem Tierschutz und Matthias, dessen Hund ein paar Zähne fehlen.

Selbstverständlich könnten die drei sich jetzt einen Landkreis suchen, wo das Veterinär Amt es nicht ganz so eng sieht, denn welche Veranstaltungen mit Zugangsvoraussetzungen versehen werden und auch mit welchen Auflagen, entscheidet jedes VetAmt für seinen Zuständigkeitsbereich selbst. Die Frage ist nur, welchen Sinn das machen soll, außer den Leuten den Spaß an der Beschäftigung mit ihrem Hund zu nehmen und ihnen das Leben schwer zu machen. Es verhindert keine Qualzuchten, es verhindert keine Nachfrage nach dem Import von kupierten Hunden, es verhindert keine Vernachlässigung, es verhindert... nichts.

Ist es wirklich Tierschutz, Leute dafür zu bestrafen, dass sie sich einen Hund aus dem Tierschutz zu legen, der nicht mehr ganz „komplett“ ist? Ist es Tierschutz, den Leuten, die sich verantwortungsvoll mit ihren Arbeitsrassen beschäftigen, Steine in den Weg zu legen?

Oder ist es einfach nur mal wieder dummer Aktionismus mit willkürlichen Regelungen und einer noch willkürlicheren Umsetzung, die auf dem Papier vielleicht nett aussehen mögen, in der Realität aber sehr schnell als absolut unsinnige Schikane enttarnt werden können, die an den großen Problemen, an denen die Hundehaltung hier in Deutschland krankt, genau Null ändern werden?

 

Die Änderungen waren vielleicht gut gemeint. Gut gemacht, ist daran aber leider nichts.