Die diesjährige Prüfungssaison steckt gerade in den
Kinderschuhen, die ersten Termine liegen schon hinter der Hundlerwelt, der
Großteil steht noch bevor und schon ist es wieder in vollem Gange, das
alljährliche Drama rund um die Begleithundeprüfung (BH).
Für viele ist die BH einfach nur eine Prüfung, die man
eben vor Prüfungs- und Turnierstarts einmal ablegt. Keine große Sache, sie
gehört eben einfach dazu. Für andere ist es ein klassisches Drama in fünf Akten
aus den verschiedensten Gründen. Die erste Gruppe sieht in der BH ein schier
unüberwindbares Hindernis, zu hohe Anforderungen, mit einem jungen Hund nicht
zu schaffen. Von vielen Agility Interessenten wird ein Fass aufgemacht, weil
man die Prüfungsinhalte in ihrer Sportart später nie wieder braucht und es
verschwendete Trainingsmühe ist und wiederum andere meckern, weil sie ihren
Junghund in der UO nicht vorstellen möchten, bevor das Ergebnis so perfekt ist,
wie sie es gerne hätten. Wiederum andere empfinden die Prüfung schlicht als
sinnlos für ihren Alltag.
Für alle die sich noch nicht mit der BH
auseinandergesetzt haben, eine kurze Zusammenfassung dessen, worüber jedes Jahr
aufs Neue heftige Diskussionen entbrennen. Den Anfang macht die
Unbefangenheitsprobe bei der Chipkontrolle. Der Hund soll nicht in Panik
abhauen oder den Richter beißen, so ziemlich alles zwischen diesen Punkten wird
geduldet.
Die Unterordnung nach Schema beginnt mit der
Leinenführigkeit 50 Schritte gerade aus, eine Kehrtwendung, 10 Schritte
normales Tempo, 10 bis 15 Schritte Laufschritt, 10 bis 15 Schritte langsames
Tempo, danach in normalem Tempo zurück zum Ausgangspunkt, dort im 90 Grad
Winkel nach rechts abbiegen, nach 15 Schritten noch einmal im 90 Grad Winkel
nach rechts abbiegen, nach 15 Schritten kehrtmachen und nach ein paar weiteren
Schritten anhalten.
Danach geht es in die Gruppe, vier Personen, die in der
Gegend rumstehen, zwei davon werden mit Hund umrundet, man hält einmal in
der Gruppe an und schon hat man die Leinenführigkeit hinter sich.
Danach folgt das komplette Schema noch einmal ohne Leine,
die so genannte Freifolge. Den Abschluss machen die Sitz- und Platzübung. Der
Hundeführer geht 10 bis 15 Schritte, hält an, lässt den Hund Sitzen und
entfernt sich 15 weitere Schritte. Auf Anweisung des Richters geht es zurück
zum Hund. Bei der Platzübung entfernt sich der Hundeführer 30 Schritte und ruft
den Hund anschließend zu sich.
Damit wäre das Schema auch schon durch, davor oder danach
steht noch die Ablage unter Ablenkung auf dem Plan, sprich der Hund soll ruhig
liegen bleiben, wären ein zweites Hund-Halter-Team das Schema läuft. Mit dem
Verkehrsteil bei dem im Grunde auch jeder besteht, der seinen Hund soweit
unter Kontrolle hat, dass dieser nicht abhaut oder Passanten und andere Tiere
anfällt, ist das Hexenwerk BH auch schon vollbracht.
Ein Satz vorweg an all jene, die jammern, dass die BH
ihnen im Alltag keinen Vorteil bringt. Stimmt! Dafür ist und war diese Prüfung
nie gedacht. Auch wenn findige Hundeschulen die teuren BH-Kurse gerne an die
Familienhundehalter verkaufen, die BH/VT ist die Einstiegsprüfung in den Sport.
Wer einen gut erzogenen Familienhund möchte, der nicht an der Leine zieht und
auf Abruf kommt, sollte ein anderes Training wählen. Einziger Vorteil, den die
BH bringen kann, ist, dass ein Nachlass bei Hundesteuer oder
Versicherungsbeiträgen möglich ist. Allerdings hängt das von der jeweiligen
Gemeinde bzw. dem Versicherungsanbieter ab.
Der „oh mein Gott, das kann man doch nie schaffen“
Fraktion sei gesagt, lasst euch doch nicht von den Schauermärchen verschrecken.
Was wird für das Bestehen der BH großartig verlangt? Der Hund soll etwa 10
Minuten neben euch herlaufen, euch vielleicht mal anschauen, halbwegs fröhlich
wirken, Sitz und Platz machen, nicht abhauen und niemanden fressen. Es wird
nicht verlangt, dass der Hund die ganze Unterordnung lang in absoluter
Perfektion mit seiner rechten Schulter am linken Knie des Hundeführers klebt,
ständigen Blickkontakt hält und im Malistechschritt durch die komplette Prüfung
trabt. Wer behauptet, er sei durch die Prüfung gefallen, weil der Hund ab und
an beim Fuß gehen durch die Gegend geschaut hat und in den Winkeln vorgeprellt
oder zurückgefallen ist, lügt einfach und verschweigt größere Fehler.
In diesem Zusammenhang erinnere ich mich gern an eine
Dame deren BH-Prüfung ich damals im DVG zugesehen habe. Bis zum heutigen Tag
erzählt die Dame jedem der es hören will, dass ihr Hovawart nicht dauerhaften
den Blickkontakt gehalten hat und in den Winkeln etwas vom Bein weggedriftet ist
und das damals für den Richter genug gewesen sei, um sie durchzufallen lassen.
Ich habe das Richterblatt zwar nicht gesehen und war nur Zuschauer, denke aber,
die Tatsache, dass er Hund in der Freifolge abgehauen ist, den anderen Hundeführer
angesprungen, gegen die Kletterwand gepinkelt und versucht hat, den
Besuchern den Kuchen vom Teller zu fressen auch etwas mit der Entscheidung des
Leistungsrichters zu tun gehabt haben könnte. Ist aber natürlich nur reine
Mutmaßung meinerseits.
Dann wären wir auch schon bei der „die BH bringt uns
nichts für unsere Sportart“ Leuten. Diese unterteilen sich nochmal in zwei
Gruppen. Einmal hat man hier die „in anderen Ländern brauchen die keine
Zulassungsprüfung und es funktioniert auch“ Argumentierer und dann noch die „wir
wollen eine eigene Prüfung, die auf unsere Sportart abgestimmt ist“ Forderer.
Zu Ersteren… ich muss gestehen, ich habe von anderen
Sportarten im Ausland wenig Ahnung. Keine Ahnung ob es da wirklich so
einwandfrei funktioniert oder ob Chaos herrscht oder ob einfach andere
Gegebenheiten dafür sorgen, dass nicht Hinz und Kunz meint, mit seinem schlecht
ausgebildeten Hund aufs Turnier zu rennen. Meiner Meinung nach muss man sich
nicht immer am gemeinsamem Minimalstandard orientieren. Man kann in anderen Ländern
auch ohne Gesundheitsuntersuchungen züchten, geht auch irgendwie, ob es ein
nachahmenswertes Beispiel ist… ich wage es zu bezweifeln.
Für die „wir wollen eine eigene Prüfung“ Fraktion, habe
ich ein kleines Gedankenspiel. Wir stellen uns jetzt einfach vor, diesem Wunsch
wird entsprochen. Die IPO Sportler behalten ihre BH/VT, die Agilityleute bekommen
ihre eigene Prüfung, die Obedience Starter bekommen eine, Flyball Spieler ebenso und
für die DogDancer gibt es nochmal eine eigene Prüfung (müssen die eigentlich die
BH/VT machen für die Starts? Keine Ahnung, aber auch egal). Da die einzelnen
Prüfungen genau auf die Anforderungen der verschiedenen Sportarten abgestimmt
sind – wie vielfach gewünscht – werden die Zugangsprüfungen auch nur für den
jeweiligen Turnierstart anerkannt. Sprich mit der Agilitystartberechtigung
gucke ich beim Obedienceturnier in die Röhre und mit der BH/VT kann ich zwar
weiter IPO machen, aber fürs Flyball muss ich für die Erlaubnis zum
Turnierstart nochmal antreten. Mag auf den ersten Blick kein Problem
darstellen, wenn man sich auf eine Sportart spezialisiert hat. Man darf aber
nicht vergessen, dass immer mehr Sportler das Angebot wahrnehmen und durchaus
dual starten. IPO und Agility, Agility und Obedience, keine ungewöhnlichen
Kombinationen und für alle würde der Starter zwei separate Prüfungen benötigen.
Die Frage ist, ob man sich hier nicht interessierte Starter vergrault.
Der andere Punkt bei diesem kleinen Gedankenexperiment…
die BH/VT kann ich im Grunde genommen in jedem Nachbardorf ablegen. Doch für
eine spezielle Prüfung brauche ich auch einen speziellen Leistungsrichter.
Jetzt wird aber die SV OG die ausschließlich IPO Sport im Training anbietet, zur
Frühjahrsprüfung kaum einen Agilityleistungsrichter einladen, der die Vorprüfung
zum Agility abnehmen darf. Sehe ich mich in der Umgebung um, fallen für
Agility, Obedience, Flyball, etc. viele Möglichkeiten weg, die Turnierzulassung
zu erringen, weil diese Prüfung an den entsprechenden Terminen – an denen
derzeit problemlos die BH/VT mitgelaufen werden kann – nicht angeboten werden.
Die meisten Vereine, die kein IPO mehr betreiben hier in der Region, bieten
sowohl Agility als auch Obidience an. Und nun? Darf und kann der
Agilityleistungsrichter die Zulassungsprüfung im Obidience fach- und sachkundig
prüfen? Lädt man zur Prüfung zwei Richter ein? Oder wird dann wieder nur eine
Prüfung angeboten? Sprich, es gibt weniger Möglichkeiten die Prüfungen
abzulegen. Wer an Termin X nicht soweit oder sonst wie verhindert ist, muss
warten oder weitere Wege auf sich nehmen, um zu einem passenden Zeitpunkt die
entsprechende Prüfung laufen zu können
Kurzgefasst, eine spezielle Zulassungsprüfung bedeutet
eine Menge Mehraufwand für den Sportler.
Da stellt sich einem am Ende dann doch einfach wieder die
Frage, ist diese kleine Prüfung das große Drama wirklich wert? Oder ist es
nicht doch einfach weniger Aufwand und Stress die BH/VT zu laufen und sich eben
damit abzufinden, dass diese zehn Minuten Fuß laufen zum Einstieg in den
Hundesport immer noch dazu gehört?